Notarin

Notare üben hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland aus und sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie üben eine präventive Rechtskontrolle aus und errichten Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind. Eine Vielzahl von Rechtsgeschäften bedürfen der notariellen Beurkundung, wie z.B. Grundstückskaufverträge, Erb- und Eheverträge sowie Regelungen im Gesellschaftsrecht.

Aber auch diejenigen Rechtsgeschäfte, für die der Gesetzgeber keine Beurkundung vorschreibt, wie z.B. Testamente, Vorsorgevollmachten etc. sollten aus Gründen der Rechtssicherheit von einem Notar begleitet, vorbereitet und beurkundet werden. Sie stellen sicher, dass alle Beteiligten vor Abschluss eines solchen Vertrages oder Rechtsgeschäfts unabhängig beraten werden und sich über die Tragweite ihrer Erklärungen vollständig und rechtzeitig im Klaren sind. Für die Klienten werden maßgeschneiderte, individuelle Gestaltungsvorschläge erarbeitet. Die jeweilige Bearbeitung berücksichtigt neben den konkreten Kundenwünschen nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche Zusammenhänge. Besonderes Augenmerk wird zudem auf die Praktikabilität der Gestaltung gelegt. Grundlagen einer ganzheitlichen Problemlösung sind dabei die erschöpfende Sachverhaltserfassung, die Definition des Klientenauftrags und die Erarbeitung der konkreten Aufgabenstellung mit dem Klienten und/oder für die Beteiligten.

Einen Überblick über das Spektrum notarieller Tätigkeiten finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer unter http://www.bnotk.de/Notar/Taetigkeiten/index.php.

Gerne stehe ich Ihnen in Ihren Angelegenheiten zur Verfügung. Email an Notarin